Kostenübernahme durch die Pflegekasse (§ 45b SGB XI)

 

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat gemäß § 45b SGB XI.

Alltagsbegleitung Charlotte unterstützt Sie dabei, diesen Betrag für anerkannte Leistungen der Alltagsbegleitung zu nutzen.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

• Begleitung zu Arztterminen und beim Einkauf

• Unterstützung im Haushalt

• Spaziergänge und Freizeitgestaltung

• Gespräche und soziale Betreuung

• Entlastung pflegender Angehöriger

Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie bei Fragen zur Kostenübernahme sowie zu den Voraussetzungen der Pflegekasse.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.