Kostenübernahme durch die Pflegekasse (§ 45b SGB XI)
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat gemäß § 45b SGB XI.
Alltagsbegleitung Charlotte unterstützt Sie dabei, diesen Betrag für anerkannte Leistungen der Alltagsbegleitung zu nutzen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
• Begleitung zu Arztterminen und beim Einkauf
• Unterstützung im Haushalt
• Spaziergänge und Freizeitgestaltung
• Gespräche und soziale Betreuung
• Entlastung pflegender Angehöriger
Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie bei Fragen zur Kostenübernahme sowie zu den Voraussetzungen der Pflegekasse.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.